SCHUFA
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Ich kann Samsung Pay nur eingeschränkt/nicht nutzen, weil meine SCHUFA-Auskunft veraltete Daten enthält. Was kann ich tun?Wende dich diesbezüglich bitte direkt an die SCHUFA.
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Muss zur Nutzung von Samsung Pay mein Hausbankkonto bei der SCHUFA gemeldet sein?
Für die Nutzung von Samsung Pay mit Verfügungsrahmen (Debitkarte) und/oder Ratenzahlung (Splitpay) ist es ab sofort nicht mehr notwendig, dass dein Girokonto in Deutschland bei der SCHUFA vermerkt ist. Wenn das von dir genutzte Konto nicht bei der SCHUFA vermerkt ist, aber ansonsten den technischen Anforderungen entspricht, kannst du deine Identifizierung mit einem Foto von dir, sowie einem Scan deines Personalausweises oder Reisepasses abschließen. Ist das von dir genutzte Konto bei der SCHUFA bereits vermerkt, dann ist eine Identifizierung mit Selfie-Foto und Scan deines Ausweisdokuments nicht erforderlich. Die Samsung Pay App prüft für dich automatisch den optimalen Identifizierungsvorgang.
Für die Nutzung von Samsung Pay mit Prepaid-Funktion (Prepaidkarte) ohne Verfügungsrahmen und/oder Ratenzahlung ist keine Verknüpfung mit deinem Hausbankkonto nötig. In diesem Fall ist es nicht notwendig, ein Konto zu besitzen, welches bei der SCHUFA vermerkt ist. Die Identifizierung erfolgt durch ein Foto von dir, sowie Scans deines Personalausweises oder Reisepasses.
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Was genau wird bei der SCHUFA gemeldet und warum kommt es zu mehreren Meldungen?
Nach erfolgreicher Registrierung für Samsung Pay erhalten nur Kunden, die für eine Kreditlinie mit Splitpay zugelassen sind, einen einzigen Eintrag in ihrer SCHUFA-Kreditauskunft. Dieser Eintrag erfolgt 20 Tage nach der erfolgreichen Registrierung und kann sich positiv oder negativ auf den Bonitätsscore, auch SCHUFA-Score genannt, auswirken. Ratenzahlungen, die du mit Splitpay durchführst, werden der SCHUFA nicht gemeldet, so dass dies keine Auswirkungen auf deinen SCHUFA-Score hat. Dies ist unabhängig von der Anzahl, Höhe und Laufzeit der Splitpay-Ratenkredite im Rahmen der bewilligten Kreditlinie. Falls du eine Prepaid- oder Debitkarte ohne Splitpay erhalten hast, werden keine Einträge in deiner SCHUFA-Bonitätsauskunft vorgenommen.
Weitere Informationen findest du auf der Webseite unseres Kooperationspartners, der Solaris:
Kundeninformationen zur Datenverarbeitung:https://www.solarisbank.com/content/partner/information_datenverarbeitung
Sonderbedingungen für Zahlungen über eine virtuelle Debitkarte unter Nutzung der Samsung Pay App:https://www.solarisgroup.com/de/support/samsung-pay/
Hier findest du Fragen und Antworten rund um das Unternehmen SCHUFA, zu Daten bei der SCHUFA, zur SCHUFA-Auskunft, zum Thema Scoring und vieles mehr: schufa.de/faq/privatpersonen/
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Was ist der Unterschied zwischen „Abfrage“ und „Eintrag“ bei der SCHUFA?Mit einem SCHUFA-Eintrag ist jede Eintragung in die Bonitätsauskunft gemeint. Dabei kann es sich um positive und negative Einträge handeln. Die Einträge können sich positiv oder negativ auf den Bonitätsscore, auch SCHUFA-Score genannt, auswirken.
Die Solaris ist gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu überprüfen und eine entsprechende Auskunft („Abfrage“) während des Registrierungsprozesses einzuholen. Diese Prüfung wird bei jeder Kreditantragstellung und Kontoeröffnung durchgeführt. Hierzu verwenden wir sowohl die Daten aus deinem Konto-Sofortcheck als auch die Informationen der SCHUFA. Eine Abfrage hat keinen Einfluss auf deine Kreditwürdigkeit und wird bei der SCHUFA für einen Zeitraum von 12 Monaten gespeichert. -
Wird der Splitpay Rahmen in die SCHUFA eingetragen? Auf welche Weise?Splitpay-Kreditlinien werden 20 Tagen nach erfolgreicher Anmeldung bei Samsung Pay an die SCHUFA gemeldet und in deine SCHUFA-Kreditauskunft eingetragen. Dieser Eintrag kann sich positiv oder negativ auf den Bonitätsscore, auch SCHUFA-Score genannt, auswirken. Ratenzahlungen, die du mit Splitpay durchführst, werden der SCHUFA nicht gemeldet. Unabhängig davon, wie viele Splitpay-Ratenkredite du nutzt.
Eine Abfrage hat keinen Einfluss auf deine Kreditwürdigkeit und wird bei der SCHUFA für einen Zeitraum von 12 Monaten gespeichert. -
Ich habe die Prepaid-Option. Wird das ebenfalls in die SCHUFA eingetragen?Wenn du eine Prepaid- oder eine Debitkarte ohne Splitpay erhalten hast, entstehen dir keine SCHUFA-Einträge, da du keine Splitpay-Kreditlinie hast.
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Ich möchte die Nutzung von Samsung Pay widerrufen und bestehe auf der Löschung der SCHUFA Einträge!Machst du von deinem Widerrufsrecht innerhalb des gesetzlichen Zeitraums von 14 Tagen Gebrauch, wird die Kreditlinie und somit die Nutzung von Splitpay widerrufen. Im Falle einer Kündigung während der Widerrufsfrist entfällt kein Eintrag in deine SCHUFA-Kreditauskunft.
Eine Abfrage hat keinen Einfluss auf deine Kreditwürdigkeit und wird bei der SCHUFA für einen Zeitraum von 12 Monaten gespeichert. -
Welche Auskünfte holt die Solaris bei der SCHUFA ein?Bei der Registrierung für Samsung Pay werden von unserer Partnerbank Solaris folgende Auskünfte bei der SCHUFA eingeholt:
Hast du dich für eine Debitkarte und/oder Splitpay qualifiziert, wird die SCHUFA kontaktiert, um deine Identität zu bestätigen, sowie, um die angegebene Kontonummer (IBAN) zu verifizieren.
Hast du dich für eine Prepaidkarte ohne Splitpay qualifiziert, wird die SCHUFA nur für die Bestätigung deiner Identität, insbesondere deiner angegebenen Adresse, kontaktiert.
Dieses Vorgehen ist bei den meisten Banken üblich. Die hierfür gestellten Anfragen werden von der SCHUFA nach 12 Monaten wieder gelöscht und haben keinen Einfluss auf die Bonität. -
Welche Produkte von Samsung Pay führen zu SCHUFA-Einträgen?Ab dem 26. Oktober 2020 wird es nur noch für Kunden mit einer Splitpay-Kreditlinie einen einmaligen SCHUFA-Eintrag geben. Dieser Eintrag erfolgt 20 Tagen nach der erfolgreichen Registrierung eines Splitpay-Kreditrahmens und kann sich positiv oder negativ auf deine Kreditwürdigkeit auswirken.
Ratenzahlungen, die du mit Splitpay tätigst, führen unabhängig von der Anzahl deiner Splitpay-Kreditlinien zu keinen zusätzlichen SCHUFA-Einträgen.
Prepaid und Debitkarten ohne Splitpay (einschließlich solcher mit Verfügungsrahmen) führen nicht zu SCHUFA-Einträgen.
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