Was muss ich allgemein bei der Entsorgung beachten?
Als Verbraucher bist du gesetzlich verpflichtet, entsprechend gekennzeichnete Elektro- und Elektronikgeräte getrennt von deinen Alltagsabfällen sachgerecht zu entsorgen. Diese Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll u.ä. entsorgt werden, sondern müssen den örtlichen Sammel- und Rückgabesystemen (z.B. kommunale Wertstoffhöfe) oder dem Handel zugeführt werden.
Bei der Rückgabe von elektronischen Altgeräten gilt, dass Elektrokleingeräte von Vertreibern mit einer Verkaufsfläche (Grundfläche) für Elektro- und Elektronikgeräten von mindestens 400 m² immer zurückgenommen werden müssen. Bei Online- und Versandhändlern wird anstatt der Verkaufsfläche die Lager- und Versandfläche gewertet. Größere Elektrogeräte müssen hingegen nur bei Neukauf einer gleichen Geräteart kostenfrei zurückgenommen werden.