Was ist allgemein zum Thema Entsorgung von Elektroaltgeräten und Altbatterien zu beachten?
Ausgediente Elektro- oder Elektronikgeräte, sogenannte Elektroaltgeräte, sowie Batterien und Akkus, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet sind (ggf. auch nur auf der Verpackung oder begleitenden Dokumenten), dürfen nicht im unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden. Du bist gesetzlich verpflichtet, sie einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Sofern Batterien Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) in einer Menge enthalten, die die im Batteriegesetz festgelegten Grenzwerte überschreitet, findest Du das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne.
Nähere Informationen zu diesem Thema findest Du hier.