Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.
Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist die Samsung Electronics Holding GmbH ("SEHG") verpflichtet, den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.
Ihren Verpflichtungen kommt SEHG durch ihre operativ tätigen Tochtergesellschaften – hier die Samsung Electronics GmbH ("SEG") nach.
In diesem Zusammenhang hat SEG am 15.12.2023 eine aktualisierte Grundsatzerklärung verabschiedet.
Hierin verpflichtet sich SEG, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei SEG anzeigen und Abhilfe fordern.
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt können Sie sich hier als PDF-Download anzeigen lassen.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
Nach Maßgabe der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG können Beschwerden und Hinweise über menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Bedrohungen seitens Personen bzw. Personengruppen abgegeben werden.
Beschwerdesystem - LkSG
Das Beschwerdesystem der Samsung Electronics GmbH können Sie über den nachfolgenden Link erreichen: bkms-system.com/sehg-lksg